... Ihr Dienstleister für Senioren
Pflegebedürftig ist, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den alltäglichen Dingen im Leben inerheblichem oder höherem Maße Hilfe braucht und vieles nicht mehr allein bewerkstelligen kann, und dies dauerhaft oder voraussichtlich für wenigstens sechs Monate.
Ist dies bei Ihnen oder einer Ihnen nahe stehenden Person der Fall, steht Ihnen Beratungskräfte der GAMA Altenhilfezentren gerne zur Verfügung. Das kann auch der Einrichtungsleiter sein. Informationsmaterial und Rat gebende Broschüren sowie das persönliche Gespräch selbst, stehen zur Verfügung Ihnen bei allen Fragen des weiteren Vorgehens Antworten zuliefern. Diesen ersten Schritt kann auch ein Familienangehöriger, Nachbar oder guter Bekannter tun, wenn er oder sie dazu bevollmächtigt wird.
Nachdem ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt worden ist, wird diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung zur Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit beauftragen.
In der Regel wird der MDK bei einem Hausbesuch oder bereits in der vollstationären Einrichtung die hilfsbedürftige Person untersuchen und auf dieser Grundlage der Pflegekasse die Pflegestufe empfehlen.
Bevor der MDK kommt, sollten Sie ein Pflegetagebuch führen und genau aufschreiben, wobei geholfen werden muss (zum Beispiel Waschen, Anziehen, Essen) und wie viel Zeit die Hilfe jeweils in Anspruch nimmt. Diese Angaben sind wichtig für die Begutachtung durch den MDK.
Privat Versicherte stellen einen Antrag bei ihrem Versicherungsunternehmen; die Begutachtung erfolgt dort durch MEDICPROOF.
Je nach Umfang des Hilfebedarfs werden pflegebedürftige Menschen durch die Gutachter des MDK einer von drei Pflegestufen zugeordnet.
Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) sind Personen, die bei der Grundpflege (der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität) für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand beträgt täglich mindestens 1,5 Stunden, hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen.
Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Grundpflege (der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität) mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der tägliche Zeitaufwand beträgt mindestens drei Stunden, hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen.
Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Grundpflege (der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität) täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der tägliche Zeitaufwand beträgt mindestens fünf Stunden, hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen. Im Rahmen der Pflegestufe III gibt es darüber hinaus bei außergewöhnlich hohem Pflegebedarf eine Härtefallregelung.
Je nach Pflegestufe unterscheiden sich die Leistungen der Pfl egekasse. Wer nicht in eine dieser Stufen einzuordnen ist und dennoch einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung hat, kann auch Hilfe bekommen. Hier greift die so genannte „Pflegestufe 0“ und hilft Menschen, die durch erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz Betreuungsbedarf haben. Das betrifft vor allem viele demenziell erkrankte Menschen.
seit 2008 |
ab 2010 |
ab 2012 |
|
Pflegestufe I |
1.023 |
1.023 |
1.023 |
Pflegestufe II |
1.279 |
1.279 |
1.279 |
Pflegestufe III |
1.470 |
1.510 |
1.550 |
Härtefall |
1.750 |
1.825 |
1.918 |
Angaben sind monatlich in EURO.
Die Einrichtung erhält für Pflegebedürftige die anerkannt eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz (nach §87b SGB XI) haben zusätzlich pro Monat EURO 100. Hier über werden die zusätzlichen Betreuungskräfte innerhalb einer Einrichtung finanziert.
Die GAMA Altenhilfezentrum bieten folgende Formen der Unterbringung an:
• Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege
• Vollstationären Aufenthalt
• Betreutes Wohnen (Schlüchtern, Fritzlar)
• Pflegewohngruppen (Schlüchtern)
Die Kurzzeitpflege verhilft pflegenden Angehörigen oder Bekannten zur Verschnaufpause in Form von Urlaub von der Pflege. Bis zu einer Gesamtdauer von 4 Wochen pro Jahr kann diese Form der Unterbringung durchgeführt werden.
Für weitere Engpässe bei der Versorgung kann auch die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden, auch wenn die Kurzzeitpflege bereits „aufgebraucht“ ist. Sie kann oft im Anschluss an die Kurzzeitpflege beantragt werden und bietet ebenfalls für die Gesamtdauer von 4 Wochen die Zuzahlung der Pflegekasse.
Privat untergebracht kann diese Form der Unterbringung jederzeit und länger durchgeführt werden.
Ansprechpartner im GAMA Altenhilfezentrum Ersrode
Ansprechpartner im GAMA Altenhilfezentrum Fritzlar
Ansprechpartner im GAMA Altenhilfezentrum Schlüchtern