Verhinderungspflege oder Urlaubspflege
Zeit für Gespräche: Austausch schafft Vertrauen.
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr bis zu max. 2.418 €. Voraussetzung ist, dass eine Pflegeperson der Pflegekasse gemeldet ist und die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate lang in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Eine Besonderheit im Innenbereich unseres Hauses ist eine Küche, gestaltet im Stil der 50er-Jahre.
„In unserem 70er-Jahre-Wohnzimmer wird so manche alte heiße Scheibe noch mal zum Laufen gebracht“, berichtet Bewohner Clemens R. mit einem Augenzwinkern.